Interim Management
Sehr zeitnahe Besetzung von Funktionen, die nicht kurzfristig (nach)besetzt werden können oder sollen.
Mehr erfahren →Leistung · Übernahme von Compliance-Funktionen
Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ist komplex. Gerade kleine Compliance-Abteilungen stoßen schnell an Grenzen. Wir übernehmen einzelne Funktionen für Sie, damit alle Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden.
Banken, Leasing- und Finanzdienstleister müssen eine Vielzahl von Beauftragten- und Kontrollfunktionen vorhalten. Qualifiziertes Personal ist knapp, und nicht jede Funktion ist in Vollzeit ausgelastet. Die Auslagerung an das Compliance Zentrum schafft Fachkompetenz, Vertretung und Kontinuität, ohne eine eigene Stelle aufbauen zu müssen.
Für kürzere Zeiträume bieten wir auch Interim Management an.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellen, sofern sie dazu verpflichtet sind. Wir übernehmen die Funktion als externer Geldwäschebeauftragter oder als Stellvertreter. Unser Geschäftsführer ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV / ACAMS).
Rechtsrahmen: §§ 5 bis 7 GwG; für Kreditinstitute zusätzlich § 25h KWG. Bestellung, Auslagerung und die Anzeige an die Aufsichtsbehörde stimmen wir mit Ihnen ab.
Die Compliance-Funktion überwacht, ob Ihr Unternehmen die für es geltenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben einhält, und mindert Compliance-Risiken. Wir übernehmen die Funktion als externer Compliance-Beauftragter, vollständig oder in einzelnen Teilbereichen.
Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere die MaRisk (Compliance-Funktion) sowie für Wertpapierdienstleistungsunternehmen § 80 WpHG und die MaComp.
Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Der externe Datenschutzbeauftragte des Compliance Zentrums berät und überwacht, ohne dass Sie eine eigene Stelle besetzen müssen.
Rechtsrahmen: Art. 37 bis 39 DSGVO und § 38 BDSG. Der Datenschutzbeauftragte wird nach Benennung der Aufsichtsbehörde gemeldet.
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) steuert und überwacht die Informationssicherheit im Unternehmen und berichtet unabhängig an die Geschäftsleitung. Wir übernehmen die Rolle des externen Informationssicherheitsbeauftragten (extern ISB) für Ihr Institut.
Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere DORA (Verordnung (EU) 2022/2554), die MaRisk sowie ergänzend BAIT und VAIT in der jeweils geltenden Fassung; als Standard dient häufig ISO/IEC 27001.
Auslagerungen erhöhen Effizienz, aber auch Risiken. Der Auslagerungsbeauftragte steuert und überwacht die Auslagerungen eines Instituts zentral. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Auslagerungsbeauftragter und sorgen für ein belastbares Auslagerungsmanagement.
Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere § 25b KWG, die MaRisk (Auslagerung) und DORA für IKT-Dienstleistungen.
Sie nennen uns die gewünschte Funktion und Ihre Ausgangslage.
Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.
Wir übernehmen die Funktion, stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab und binden die Aufsicht ein, wo erforderlich.
Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.
Die Kosten hängen von Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil Ihres Unternehmens und vom Umfang der Funktion ab. Wir beraten Sie im Erstgespräch unverbindlich zu Umfang und Kosten.
Die Funktion kann unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen extern wahrgenommen werden. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Branche und zuständiger Aufsichtsbehörde ab. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) knüpfen die Pflicht an bestimmte Voraussetzungen, etwa an Art und Umfang der Datenverarbeitung und an die Zahl der damit beschäftigten Personen. Ob die Pflicht für Sie gilt, prüfen wir im Erstgespräch.
Ja. Viele Institute bündeln mehrere Beauftragtenfunktionen bei uns. Zulässigkeit und mögliche Interessenkonflikte prüfen wir je Funktion und stimmen sie mit Ihnen ab.
Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir übernehmen die operative Wahrnehmung der Funktion und berichten Ihnen regelmäßig.
Wir sitzen in Braunschweig und arbeiten für Unternehmen in ganz Deutschland, insbesondere für Banken, Leasing- und Finanzdienstleister.
Nennen Sie uns die gewünschte Funktion. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.