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Leistung · Übernahme von Compliance-Funktionen

Externe Compliance-Funktionen: Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter und mehr

Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ist komplex. Gerade kleine Compliance-Abteilungen stoßen schnell an Grenzen. Wir übernehmen einzelne Funktionen für Sie, damit alle Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden.

Warum einzelne Compliance-Funktionen auslagern?

Banken, Leasing- und Finanzdienstleister müssen eine Vielzahl von Beauftragten- und Kontrollfunktionen vorhalten. Qualifiziertes Personal ist knapp, und nicht jede Funktion ist in Vollzeit ausgelastet. Die Auslagerung an das Compliance Zentrum schafft Fachkompetenz, Vertretung und Kontinuität, ohne eine eigene Stelle aufbauen zu müssen.

  • Spezialisierte Expertise aus der Praxis beaufsichtigter Institute
  • Sichere Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel
  • Planbare Kosten statt Aufbau einer eigenen Stelle
  • Klare Berichtswege an die Geschäftsleitung

Für kürzere Zeiträume bieten wir auch Interim Management an.

Compliance-FunktionExterner Geldwäschebeauftragter

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellen, sofern sie dazu verpflichtet sind. Wir übernehmen die Funktion als externer Geldwäschebeauftragter oder als Stellvertreter. Unser Geschäftsführer ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV / ACAMS).

Das übernehmen wir als externer Geldwäschebeauftragter

  • Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
  • Entwicklung und Überwachung der internen Sicherungsmaßnahmen und Verfahren
  • Überwachung der Kundensorgfaltspflichten
  • Bearbeitung von Auffälligkeiten und Abgabe von Verdachtsmeldungen
  • Schulung und Unterrichtung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Prüfer

Rechtsrahmen: §§ 5 bis 7 GwG; für Kreditinstitute zusätzlich § 25h KWG. Bestellung, Auslagerung und die Anzeige an die Aufsichtsbehörde stimmen wir mit Ihnen ab.

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Compliance-FunktionExterner Compliance-Beauftragter

Die Compliance-Funktion überwacht, ob Ihr Unternehmen die für es geltenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben einhält, und mindert Compliance-Risiken. Wir übernehmen die Funktion als externer Compliance-Beauftragter, vollständig oder in einzelnen Teilbereichen.

Das übernehmen wir als externer Compliance-Beauftragter

  • Identifikation und Bewertung wesentlicher rechtlicher Risiken
  • Aufbau und Pflege eines Compliance-Management-Systems
  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen
  • Beratung der Fachbereiche, etwa bei neuen Produkten und neuen Märkten
  • Regelmäßige Berichte an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
  • Begleitung von Prüfungen, zum Beispiel durch die BaFin

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere die MaRisk (Compliance-Funktion) sowie für Wertpapierdienstleistungsunternehmen § 80 WpHG und die MaComp.

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Compliance-FunktionExterner Datenschutzbeauftragter

Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Der externe Datenschutzbeauftragte des Compliance Zentrums berät und überwacht, ohne dass Sie eine eigene Stelle besetzen müssen.

Das übernehmen wir als externer Datenschutzbeauftragter

  • Unterrichtung und Beratung von Geschäftsleitung und Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und weiterer Datenschutzvorschriften
  • Unterstützung bei Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beratung bei Auftragsverarbeitung, Auslagerungen und Dienstleistern
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Anlaufstelle für Betroffene und Datenschutzaufsichtsbehörde

Rechtsrahmen: Art. 37 bis 39 DSGVO und § 38 BDSG. Der Datenschutzbeauftragte wird nach Benennung der Aufsichtsbehörde gemeldet.

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Compliance-FunktionExterner Informationssicherheitsbeauftragter

Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) steuert und überwacht die Informationssicherheit im Unternehmen und berichtet unabhängig an die Geschäftsleitung. Wir übernehmen die Rolle des externen Informationssicherheitsbeauftragten (extern ISB) für Ihr Institut.

Das übernehmen wir als externer Informationssicherheitsbeauftragter

  • Aufbau und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagements
  • Erstellung und Pflege von Informationssicherheitsleitlinie und -richtlinien
  • Koordination von Schutzbedarfsfeststellung und Risikobewertung
  • Überwachung von Maßnahmen, Vorfällen und IT-Dienstleistern
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere DORA (Verordnung (EU) 2022/2554), die MaRisk sowie ergänzend BAIT und VAIT in der jeweils geltenden Fassung; als Standard dient häufig ISO/IEC 27001.

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Compliance-FunktionExterner Auslagerungsbeauftragter

Auslagerungen erhöhen Effizienz, aber auch Risiken. Der Auslagerungsbeauftragte steuert und überwacht die Auslagerungen eines Instituts zentral. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Auslagerungsbeauftragter und sorgen für ein belastbares Auslagerungsmanagement.

Das übernehmen wir als externer Auslagerungsbeauftragter

  • Prüfung, ob eine Auslagerung oder ein sonstiger Fremdbezug vorliegt
  • Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbeurteilung von Auslagerungen
  • Pflege des Auslagerungsregisters bzw. des Informationsregisters
  • Überwachung und Steuerung der Dienstleister
  • Begleitung von Vertragsgestaltung und Exit-Strategien
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere § 25b KWG, die MaRisk (Auslagerung) und DORA für IKT-Dienstleistungen.

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So übernehmen wir eine Funktion

  1. Anfrage

    Sie nennen uns die gewünschte Funktion und Ihre Ausgangslage.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion, stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab und binden die Aufsicht ein, wo erforderlich.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Was kostet ein externer Geldwäschebeauftragter oder Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten hängen von Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil Ihres Unternehmens und vom Umfang der Funktion ab. Wir beraten Sie im Erstgespräch unverbindlich zu Umfang und Kosten.

Darf ein Geldwäschebeauftragter ausgelagert werden?

Die Funktion kann unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen extern wahrgenommen werden. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Branche und zuständiger Aufsichtsbehörde ab. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.

Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) knüpfen die Pflicht an bestimmte Voraussetzungen, etwa an Art und Umfang der Datenverarbeitung und an die Zahl der damit beschäftigten Personen. Ob die Pflicht für Sie gilt, prüfen wir im Erstgespräch.

Können Sie mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen?

Ja. Viele Institute bündeln mehrere Beauftragtenfunktionen bei uns. Zulässigkeit und mögliche Interessenkonflikte prüfen wir je Funktion und stimmen sie mit Ihnen ab.

Was bleibt bei der Geschäftsleitung?

Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir übernehmen die operative Wahrnehmung der Funktion und berichten Ihnen regelmäßig.

Wo sitzen Sie und für wen arbeiten Sie?

Wir sitzen in Braunschweig und arbeiten für Unternehmen in ganz Deutschland, insbesondere für Banken, Leasing- und Finanzdienstleister.

Welche Funktion sollen wir für Sie übernehmen?

Nennen Sie uns die gewünschte Funktion. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.