Externer Geldwäschebeauftragter
Mehr zu Aufgaben, Rechtsrahmen und Ablauf.
Mehr erfahren →Compliance-Funktion · Informationssicherheitsbeauftragter
Wir übernehmen die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten für Ihr Institut. Wir steuern und überwachen die Informationssicherheit und berichten unabhängig an die Geschäftsleitung.
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) verantwortet das Informationssicherheitsmanagement und überwacht, ob die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit eingehalten werden. Üblicherweise wird erwartet, dass er unabhängig vom IT-Betrieb arbeitet und direkt an die Geschäftsleitung berichtet.
Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere DORA (Verordnung (EU) 2022/2554), die MaRisk sowie ergänzend BAIT und VAIT in der jeweils geltenden Fassung. Als Standard dient häufig ISO/IEC 27001.
Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.
Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.
Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.
Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.
Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.
Er steuert und überwacht die Informationssicherheit des Unternehmens, bewertet Risiken, pflegt Richtlinien, begleitet Vorfälle und berichtet an die Geschäftsleitung.
Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir übernehmen die Funktion operativ und berichten regelmäßig.
Nicht zwingend. ISO/IEC 27001 dient jedoch häufig als Orientierung für den Aufbau des Informationssicherheitsmanagements.
Das ist meist nicht empfehlenswert, weil Betrieb und Überwachung der Informationssicherheit sonst nicht getrennt sind. Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter löst diesen Konflikt.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.