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Compliance-Funktion · Informationssicherheitsbeauftragter

Externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) für Institute

Wir übernehmen die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten für Ihr Institut. Wir steuern und überwachen die Informationssicherheit und berichten unabhängig an die Geschäftsleitung.

Wann ein externer Informationssicherheitsbeauftragter sinnvoll ist

Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) verantwortet das Informationssicherheitsmanagement und überwacht, ob die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit eingehalten werden. Üblicherweise wird erwartet, dass er unabhängig vom IT-Betrieb arbeitet und direkt an die Geschäftsleitung berichtet.

  • Die Funktion ist vakant, oder Sie haben bislang keine unabhängige Person dafür.
  • Die Informationssicherheit soll vom IT-Betrieb getrennt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Sie müssen DORA und weitere aufsichtliche Anforderungen an IKT-Risiken umsetzen.
  • Prüfer haben Feststellungen zur Informationssicherheit getroffen.

Das übernehmen wir als externer Informationssicherheitsbeauftragter

  • Aufbau und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagements (ISMS)
  • Erstellung und Pflege von Informationssicherheitsleitlinie und -richtlinien
  • Koordination von Schutzbedarfsfeststellung und Risikobewertung
  • Überwachung von Maßnahmen, Sicherheitsvorfällen und IT-Dienstleistern
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung
  • Ansprechpartner für Prüfer und Aufsicht

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere DORA (Verordnung (EU) 2022/2554), die MaRisk sowie ergänzend BAIT und VAIT in der jeweils geltenden Fassung. Als Standard dient häufig ISO/IEC 27001.

Ihre Vorteile

  • Unabhängigkeit vom IT-Betrieb
  • Verständnis für aufsichtliche Anforderungen und Prüfungen
  • Verlässliche Vertretung und Kontinuität
  • Planbare Kosten statt eigener Stelle

Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.

So übernehmen wir die Funktion

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Was macht ein Informationssicherheitsbeauftragter?

Er steuert und überwacht die Informationssicherheit des Unternehmens, bewertet Risiken, pflegt Richtlinien, begleitet Vorfälle und berichtet an die Geschäftsleitung.

Wer ist für Informationssicherheit verantwortlich, wenn ich die Rolle auslagere?

Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir übernehmen die Funktion operativ und berichten regelmäßig.

Brauche ich dafür eine ISO-27001-Zertifizierung?

Nicht zwingend. ISO/IEC 27001 dient jedoch häufig als Orientierung für den Aufbau des Informationssicherheitsmanagements.

Kann der IT-Leiter die Rolle übernehmen?

Das ist meist nicht empfehlenswert, weil Betrieb und Überwachung der Informationssicherheit sonst nicht getrennt sind. Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter löst diesen Konflikt.

Externer Informationssicherheitsbeauftragter anfragen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.