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Compliance-Funktion · Auslagerungsbeauftragter

Externer Auslagerungsbeauftragter: Auslagerungen sicher steuern

Wir übernehmen die Aufgabe des Auslagerungsbeauftragten und sorgen für ein belastbares Auslagerungsmanagement. Dazu gehören Risikoanalyse, Steuerung der Dienstleister und ein vollständiges Register.

Wann ein externer Auslagerungsbeauftragter sinnvoll ist

Auslagerungen erhöhen Effizienz, bringen aber Risiken mit sich. Beaufsichtigte Institute müssen Auslagerungen risikoorientiert steuern und überwachen. Der Auslagerungsbeauftragte koordiniert dies zentral und stellt sicher, dass Vorgaben eingehalten werden.

  • Ihr Institut hat Auslagerungen und Dienstleister, aber kein zentrales Auslagerungsmanagement.
  • Die Stelle ist vakant, oder die Aufgabe liegt bisher nebenbei bei der Fachabteilung.
  • Sie müssen die Anforderungen aus DORA zu IKT-Dienstleistern umsetzen.
  • Prüfer haben Mängel bei Wesentlichkeitsbeurteilung, Verträgen oder Register festgestellt.

Das übernehmen wir als externer Auslagerungsbeauftragter

  • Prüfung, ob eine Auslagerung oder ein sonstiger Fremdbezug vorliegt
  • Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbeurteilung von Auslagerungen
  • Pflege des Auslagerungsregisters bzw. des Informationsregisters
  • Überwachung und Steuerung der Dienstleister
  • Begleitung von Vertragsgestaltung und Exit-Strategien
  • Unterstützung bei Anzeigen und Meldungen an die Aufsicht
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere § 25b KWG, die MaRisk (Auslagerung) und DORA für IKT-Dienstleistungen.

Ihre Vorteile

  • Praxiserfahrung als Beauftragter für Auslagerungen in einer Bankengruppe
  • Vollständiges und prüfungsfestes Register
  • Verlässliche Vertretung und Kontinuität
  • Planbare Kosten statt eigener Stelle

Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.

So übernehmen wir die Funktion

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Auslagerung und sonstigem Fremdbezug?

Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein Dritter Aufgaben übernimmt, die sonst vom Institut selbst erbracht würden und die für die Durchführung der Geschäfte relevant sind. Beim sonstigen Fremdbezug wird eine Leistung lediglich eingekauft. Die Abgrenzung nehmen wir im Einzelfall vor.

Was gehört in ein Auslagerungsregister?

Dort werden alle Auslagerungen und Dienstleister mit Vertragsdaten, Risikobewertung und Wesentlichkeit erfasst. Für IKT-Dienstleister sieht DORA ein eigenes Informationsregister vor.

Wer ist für die Auslagerungen verantwortlich?

Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir steuern und überwachen die Auslagerungen operativ und berichten regelmäßig.

Hängt das mit dem Datenschutz zusammen?

Ja. Viele Dienstleister verarbeiten auch personenbezogene Daten. Die Prüfung erfolgt abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten.

Externer Auslagerungsbeauftragter anfragen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.