Externer Geldwäschebeauftragter
Mehr zu Aufgaben, Rechtsrahmen und Ablauf.
Mehr erfahren →Compliance-Funktion · Auslagerungsbeauftragter
Wir übernehmen die Aufgabe des Auslagerungsbeauftragten und sorgen für ein belastbares Auslagerungsmanagement. Dazu gehören Risikoanalyse, Steuerung der Dienstleister und ein vollständiges Register.
Auslagerungen erhöhen Effizienz, bringen aber Risiken mit sich. Beaufsichtigte Institute müssen Auslagerungen risikoorientiert steuern und überwachen. Der Auslagerungsbeauftragte koordiniert dies zentral und stellt sicher, dass Vorgaben eingehalten werden.
Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere § 25b KWG, die MaRisk (Auslagerung) und DORA für IKT-Dienstleistungen.
Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.
Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.
Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.
Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.
Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.
Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein Dritter Aufgaben übernimmt, die sonst vom Institut selbst erbracht würden und die für die Durchführung der Geschäfte relevant sind. Beim sonstigen Fremdbezug wird eine Leistung lediglich eingekauft. Die Abgrenzung nehmen wir im Einzelfall vor.
Dort werden alle Auslagerungen und Dienstleister mit Vertragsdaten, Risikobewertung und Wesentlichkeit erfasst. Für IKT-Dienstleister sieht DORA ein eigenes Informationsregister vor.
Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir steuern und überwachen die Auslagerungen operativ und berichten regelmäßig.
Ja. Viele Dienstleister verarbeiten auch personenbezogene Daten. Die Prüfung erfolgt abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.