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Compliance-Funktion · Geldwäschebeauftragter

Externer Geldwäschebeauftragter: Funktion sicher auslagern

Das Compliance Zentrum übernimmt die Funktion des Geldwäschebeauftragten oder des Stellvertreters für Banken, Leasing- und Finanzdienstleister. Unser Geschäftsführer ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV / ACAMS) mit langjähriger Erfahrung aus beaufsichtigten Instituten.

Wann ein externer Geldwäschebeauftragter sinnvoll ist

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen, je nach Verpflichtetengruppe, einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellen. Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen zuständig und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Prüfer.

  • Die Stelle ist vakant, und eine Nachbesetzung dauert oder lohnt sich nicht in Vollzeit.
  • Sie benötigen einen qualifizierten Stellvertreter für Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel.
  • Ihr Institut ist klein, und die Funktion soll unabhängig von Vertrieb und Tagesgeschäft wahrgenommen werden.
  • Nach einer Prüfung müssen Risikoanalyse und Sicherungsmaßnahmen überarbeitet werden.

Das übernehmen wir als externer Geldwäschebeauftragter

  • Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
  • Entwicklung und Überwachung der internen Sicherungsmaßnahmen, Grundsätze und Verfahren
  • Überwachung der Kundensorgfaltspflichten und der Transaktionsüberwachung
  • Bearbeitung von Auffälligkeiten und Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
  • Schulung und Unterrichtung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörde und Prüfern

Rechtsrahmen: §§ 5 bis 7 GwG; für Kreditinstitute zusätzlich § 25h KWG. Bestellung, Auslagerung und die Anzeige an die Aufsichtsbehörde stimmen wir mit Ihnen ab.

Ihre Vorteile

  • Zertifizierte Expertise (TÜV / ACAMS) und Praxiserfahrung als Bereichsleiter Compliance
  • Verlässliche Vertretung, kein Ausfallrisiko durch Einzelpersonen
  • Unabhängige Wahrnehmung der Funktion
  • Planbare Kosten statt eigener Vollzeitstelle

Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.

So übernehmen wir die Funktion

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Darf der Geldwäschebeauftragte ausgelagert werden?

Die Funktion kann unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen extern wahrgenommen werden. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Branche und zuständiger Aufsichtsbehörde ab. Wir klären das im Erstgespräch mit Ihnen.

Können Sie auch nur die Stellvertretung übernehmen?

Ja. Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten vollständig oder als Stellvertreter, etwa für Urlaubs- und Krankheitsfälle.

Wer haftet bei einer Auslagerung?

Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir nehmen die Funktion operativ wahr und berichten Ihnen regelmäßig.

Welche Aufgaben gehören nicht zur Funktion?

Die Verantwortung für Geschäftsentscheidungen und die operative Kundenbetreuung verbleiben bei Ihnen. Den genauen Umfang legen wir gemeinsam schriftlich fest.

Externer Geldwäschebeauftragter anfragen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.