Externer Compliance-Beauftragter
Mehr zu Aufgaben, Rechtsrahmen und Ablauf.
Mehr erfahren →Compliance-Funktion · Geldwäschebeauftragter
Das Compliance Zentrum übernimmt die Funktion des Geldwäschebeauftragten oder des Stellvertreters für Banken, Leasing- und Finanzdienstleister. Unser Geschäftsführer ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV / ACAMS) mit langjähriger Erfahrung aus beaufsichtigten Instituten.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen, je nach Verpflichtetengruppe, einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellen. Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen zuständig und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Prüfer.
Rechtsrahmen: §§ 5 bis 7 GwG; für Kreditinstitute zusätzlich § 25h KWG. Bestellung, Auslagerung und die Anzeige an die Aufsichtsbehörde stimmen wir mit Ihnen ab.
Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.
Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.
Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.
Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.
Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.
Die Funktion kann unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen extern wahrgenommen werden. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Branche und zuständiger Aufsichtsbehörde ab. Wir klären das im Erstgespräch mit Ihnen.
Ja. Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten vollständig oder als Stellvertreter, etwa für Urlaubs- und Krankheitsfälle.
Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen. Wir nehmen die Funktion operativ wahr und berichten Ihnen regelmäßig.
Die Verantwortung für Geschäftsentscheidungen und die operative Kundenbetreuung verbleiben bei Ihnen. Den genauen Umfang legen wir gemeinsam schriftlich fest.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.