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Compliance-Funktion · Compliance-Beauftragter

Externer Compliance-Beauftragter: Compliance-Funktion übernehmen

Wir übernehmen die Compliance-Funktion Ihres Unternehmens vollständig oder in einzelnen Teilbereichen. Damit stellen Sie sicher, dass rechtliche Regelungen und Vorgaben eingehalten werden, auch wenn Ihre Compliance-Abteilung klein ist.

Wann ein externer Compliance-Beauftragter sinnvoll ist

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben hin und identifiziert Risiken, die daraus entstehen können. Bei beaufsichtigten Instituten ist sie ein fester Bestandteil der Organisation. Gerade für kleinere Institute ist es oft schwierig, alle Anforderungen aus eigener Kraft zu erfüllen.

  • Ihre Compliance-Abteilung ist klein, und nicht alle Anforderungen sind abgedeckt.
  • Die Stelle des Compliance-Beauftragten ist vakant oder soll neu geschaffen werden.
  • Neue Produkte oder neue Märkte erfordern eine unabhängige Compliance-Bewertung.
  • Sie wollen ein Compliance-Management-System aufbauen oder nach Prüfungsfeststellungen nachschärfen.

Das übernehmen wir als externer Compliance-Beauftragter

  • Identifikation und Bewertung wesentlicher rechtlicher Vorgaben und Compliance-Risiken
  • Aufbau und Pflege eines Compliance-Management-Systems
  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen
  • Beratung der Fachbereiche, etwa bei neuen Produkten und neuen Märkten
  • Regelmäßige Berichte an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
  • Vorbereitung und Begleitung von Aufsichtsratssitzungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen, zum Beispiel durch die BaFin

Rechtsrahmen: je nach Institut insbesondere die MaRisk (Compliance-Funktion) sowie für Wertpapierdienstleistungsunternehmen § 80 WpHG und die MaComp.

Ihre Vorteile

  • Erfahrung als Bereichsleiter Compliance und aus der Prüfung von Banken
  • Alle Compliance-Themen aus einer Hand, auf Wunsch kombinierbar mit weiteren Beauftragtenfunktionen
  • Direkte Berichtswege an die Geschäftsleitung
  • Planbare Kosten statt eigener Vollzeitstelle

Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.

So übernehmen wir die Funktion

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Was unterscheidet den Compliance-Beauftragten vom Geldwäschebeauftragten?

Der Compliance-Beauftragte betrachtet die Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Vorgaben insgesamt. Der Geldwäschebeauftragte ist auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spezialisiert. Beide Funktionen können wir für Sie übernehmen.

Kann die Compliance-Funktion an einen externen Dienstleister ausgelagert werden?

Das ist unter den aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für Auslagerungen möglich. Was für Ihr Institut gilt, klären wir im Erstgespräch.

Können Sie auch nur einzelne Teilbereiche übernehmen?

Ja. Wir übernehmen die Funktion vollständig oder einzelne Teilbereiche, zum Beispiel Risikoanalyse, Überwachung oder Berichtswesen.

Begleiten Sie auch Prüfungen durch die BaFin?

Ja. Wir bereiten Prüfungen vor, begleiten sie und unterstützen bei der Bearbeitung von Feststellungen. Mehr dazu unter projektbasierte Beratung.

Externer Compliance-Beauftragter anfragen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.