Externer Geldwäschebeauftragter
Mehr zu Aufgaben, Rechtsrahmen und Ablauf.
Mehr erfahren →Compliance-Funktion · Datenschutzbeauftragter
Unser externer Datenschutzbeauftragter berät Ihre Geschäftsleitung und Ihre Mitarbeiter, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörde. Sie müssen dafür keine eigene Stelle besetzen.
Unternehmen und Institute müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Er muss fachlich qualifiziert sein und darf keinem Interessenkonflikt unterliegen. Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt diese Anforderungen, ohne dass Sie eine interne Stelle aufbauen müssen.
Rechtsrahmen: Art. 37 bis 39 DSGVO und § 38 BDSG. Nach der Benennung sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.
Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.
Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.
Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.
Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) knüpfen die Pflicht an bestimmte Voraussetzungen, etwa an Art und Umfang der Datenverarbeitung und an die Zahl der damit beschäftigten Personen. Ob die Pflicht für Sie gilt, prüfen wir im Erstgespräch.
Er ist unabhängig, fachlich spezialisiert und vertretbar. Interne Beauftragte geraten häufig in Interessenkonflikte, wenn sie zugleich Leitungsaufgaben in IT, Personal oder Geschäftsführung wahrnehmen.
Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleibt Ihr Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht, setzt Maßnahmen aber nicht an Ihrer Stelle um.
Der Datenschutzbeauftragte schützt personenbezogene Daten und die Rechte Betroffener. Der Informationssicherheitsbeauftragte schützt alle Informationen des Unternehmens vor Verlust und Missbrauch. Beide Funktionen ergänzen sich.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.