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Compliance-Funktion · Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter: DSGVO-konform und unabhängig

Unser externer Datenschutzbeauftragter berät Ihre Geschäftsleitung und Ihre Mitarbeiter, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörde. Sie müssen dafür keine eigene Stelle besetzen.

Wann ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist

Unternehmen und Institute müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Er muss fachlich qualifiziert sein und darf keinem Interessenkonflikt unterliegen. Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt diese Anforderungen, ohne dass Sie eine interne Stelle aufbauen müssen.

  • Ihr Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten benennen, hat aber keine geeignete Person im Haus.
  • Intern bestünde ein Interessenkonflikt, etwa bei Leitung von IT, Personal oder Geschäftsführung.
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter scheidet aus, und die Funktion soll nahtlos weiterlaufen.
  • Ihr Institut hat viele Dienstleister, und die Datenschutz-Dokumentation soll belastbar werden.

Das übernehmen wir als externer Datenschutzbeauftragter

  • Unterrichtung und Beratung von Geschäftsleitung und Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und weiterer Datenschutzvorschriften
  • Unterstützung bei Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beratung bei Auftragsverarbeitung, Auslagerungen und Dienstleistern
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Anlaufstelle für Betroffene und Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung

Rechtsrahmen: Art. 37 bis 39 DSGVO und § 38 BDSG. Nach der Benennung sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Ihre Vorteile

  • Keine Interessenkonflikte durch externe Unabhängigkeit
  • Verlässliche Vertretung und Kontinuität
  • Praxiserfahrung aus beaufsichtigten Instituten und Verständnis für Auslagerungen
  • Planbare Kosten statt eigener Stelle

Weitere Funktionen können Sie bei uns bündeln. Eine Übersicht finden Sie unter Übernahme von Compliance-Funktionen.

So übernehmen wir die Funktion

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihre Ausgangslage per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Erstgespräch

    Wir klären Umfang, aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kosten, unverbindlich.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Funktion und stimmen uns mit Ihrer Geschäftsleitung ab, bei Bedarf auch mit der Aufsicht.

  4. Laufender Betrieb

    Wir erbringen die Funktion dauerhaft und berichten regelmäßig.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) knüpfen die Pflicht an bestimmte Voraussetzungen, etwa an Art und Umfang der Datenverarbeitung und an die Zahl der damit beschäftigten Personen. Ob die Pflicht für Sie gilt, prüfen wir im Erstgespräch.

Warum ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft die bessere Wahl?

Er ist unabhängig, fachlich spezialisiert und vertretbar. Interne Beauftragte geraten häufig in Interessenkonflikte, wenn sie zugleich Leitungsaufgaben in IT, Personal oder Geschäftsführung wahrnehmen.

Wer bleibt für den Datenschutz verantwortlich?

Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleibt Ihr Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht, setzt Maßnahmen aber nicht an Ihrer Stelle um.

Wie unterscheidet sich der Datenschutz- vom Informationssicherheitsbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte schützt personenbezogene Daten und die Rechte Betroffener. Der Informationssicherheitsbeauftragte schützt alle Informationen des Unternehmens vor Verlust und Missbrauch. Beide Funktionen ergänzen sich.

Externer Datenschutzbeauftragter anfragen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir beraten Sie unverbindlich zu Umfang, Anforderungen und Kosten.